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   VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17   

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VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17 (https://dejure.org/2019,7832)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.01.2019 - 3 K 1208/17 (https://dejure.org/2019,7832)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 3 K 1208/17 (https://dejure.org/2019,7832)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 06.03.2017 - 1 A 228/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Abgrenzung:

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.

    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. Urteil der Kammer vom 24.10.2018 -3 K 623/17-; OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - unter Hinweis auf SächsOVG, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Die Verkehrsanlage "Haupterschließungsstraße" hat mithin jeweils in etwa gleicher Weise die Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße und die Funktion innerörtlicher Verbindung.

  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 3 K 2186/13

    Ausbaubeitrag für eine Fußgängerzone

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Hinsichtlich des fließenden, insbesondere des Kraftfahrzeugverkehrs, kommt der Lothringerstraße, nachdem sie als Sackgasse endet, keine Verbindungsfunktion mehr zu.(Vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 -, juris.) Eine "Durchleitung" von einem innerörtlichen Punkt zum anderen scheidet insoweit aus.

    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Genauso wie im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerzone eine Verbesserung liegt, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss,(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.

    Was den gemäß § 8 Abs. 2 KAG für das Entstehen der Beitragspflicht erforderlichen wirtschaftlichen Vorteil(Vgl. hierzu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 29, Rn. 5 ff., 7 ff., 11 ff. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 8, Rn. 266 ff. sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 -, und OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, jeweils juris.) anbelangt, ist weder entscheidend, ob dieser sich im Wert der betroffenen Grundstücke niederschlägt, noch ob die jeweiligen Grundstückseigentümer die durchgeführten Maßnahmen für sinnvoll oder gelungen erachten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 339/95
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Genauso wie im Umbau einer Straße oder eines Platzes in einen verkehrsberuhigten Bereich oder in eine Fußgängerzone eine Verbesserung liegt, weil die Gemeinde die Funktion der betreffenden Anlage ändert und diese in ihrem noch bestehenden Zustand nicht geeignet ist, der neuen Funktion hinreichend zu dienen, und demnach funktionsentsprechend verbessert werden muss,(Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 32, Rn. 59; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand September 2016, § 8, Rn. 297a, 310 ; jeweils m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153, Beschluss vom 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119, juris; OVG Schleswig , Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1995 - 9 L 1088/94 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.1987 - 6 A 44/85 - in KStZ 1988, S. 94 ff, 95; vgl. auch Urteile der Kammer vom 04.05.1992 - 11 K 54/91 -, amtl.

    Was den gemäß § 8 Abs. 2 KAG für das Entstehen der Beitragspflicht erforderlichen wirtschaftlichen Vorteil(Vgl. hierzu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 29, Rn. 5 ff., 7 ff., 11 ff. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a.a.O., § 8, Rn. 266 ff. sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153 -, und OVG Schleswig, Urteil vom 24.10.1996 - 2 L 339/95 -, jeweils juris.) anbelangt, ist weder entscheidend, ob dieser sich im Wert der betroffenen Grundstücke niederschlägt, noch ob die jeweiligen Grundstückseigentümer die durchgeführten Maßnahmen für sinnvoll oder gelungen erachten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1976 - II A 1766/74

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Straße; Fahrbahn; Gehweg; Mischfläche; Fußgängerzone; Wohnruhe;

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Insoweit ist das Verfahren gemäß § 92 Abs. 1, Abs. 3 VwGO einzustellen, was im Rahmen des vorliegenden Urteils geschehen konnte(vgl. BVerwG, B. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, juris).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 M 189/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. Urteil der Kammer vom 24.10.2018 -3 K 623/17-; OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - unter Hinweis auf SächsOVG, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Die Verkehrsanlage "Haupterschließungsstraße" hat mithin jeweils in etwa gleicher Weise die Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße und die Funktion innerörtlicher Verbindung.
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Abgrenzung Anliegerstraße -

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. Urteil der Kammer vom 24.10.2018 -3 K 623/17-; OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - unter Hinweis auf SächsOVG, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Die Verkehrsanlage "Haupterschließungsstraße" hat mithin jeweils in etwa gleicher Weise die Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße und die Funktion innerörtlicher Verbindung.
  • OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19

    Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1987 - 6 A 44/85

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

  • VG Saarlouis, 16.12.2016 - 3 K 569/14
  • OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19

    Straßenausbaubeitrag: Zuordnung einer Straße zu einer der satzungsrechtlich

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 1208/17 - wird zurückgewiesen.
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